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BGH, 29.09.2009 - 1 StR 628/08 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge (Einlegungsfrist) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge nach § 33a Strafprozessordnung (StPO) als Rechtsbehelf gegen Revisionsentscheidungen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 33a; StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge nach § 33a Strafprozessordnung ( StPO ) als Rechtsbehelf gegen Revisionsentscheidungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 197
- StV 2010, 297
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05
Rechtliches Gehör; unzulässige Gegenvorstellung; vorrangige Anhörungsrüge nach § …
Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 628/08
Gegen Revisionsentscheidungen ist als speziellere Regelung nur der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge nach dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen § 356a StPO statthaft (vgl. BGH NStZ 2007, 236 m.N.).
- BGH, 22.07.2016 - 1 StR 579/15
Unbegründete Anhörungsrüge
In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehört die Mitteilung des nach § 356a Satz 2 StPO für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2015 - 4 StR 85/15 und vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297). - BGH, 06.11.2018 - 1 StR 399/15
Anhörungsrüge (Zulässigkeit: erforderliche Begründung der Rüge)
In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehört die Mitteilung des nach § 356a Satz 2 StPO für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2015 - 4 StR 85/15, juris Rn. 2 mwN; vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297 und vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15, NStZ-RR 2016, 351). - BGH, 05.03.2013 - 1 StR 602/12
Unzulässige Anhörungsrüge
Dabei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung des Antrags nach § 356a Satz 1 StPO (BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 356a Rn. 9).
- BGH, 22.09.2015 - 4 StR 85/15
Anhörungsrüge (Zulässigkeit: Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der …
In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus der Akte ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehört die Mitteilung des nach § 356a Satz 2 StPO für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR StPO § 356a Frist 1, vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297). - BGH, 09.12.2015 - 2 StR 288/12
Anhörungsrüge
Der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist binnen der Wochenfrist für die Stellung des Antrages nach § 356a StPO mitzuteilen (BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08). - BGH, 01.08.2019 - 5 StR 85/19 In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehören die Mitteilung des nach § 356a Satz 2 StPO für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15, NStZ-RR 2016, 351; vom 22. September 2015 - 4 StR 85/15 und vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297).
- BGH, 29.11.2012 - 3 StR 236/12
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Der Zeitpunkt der Kenntniserlangung muss gemäß § 356a Satz 3 StPO vom Verurteilten glaubhaft gemacht werden, wobei der Zeitpunkt der Kenntniserlangung binnen der Wochenfrist für die Stellung des Antrages mitzuteilen ist (…vgl. BGH aaO sowie Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297).